ZWK-Analyse Koalitionsvertrag

Nachstehend haben wir für alle Mitstreiterinnen und Mitstreiter unter dem besonderen Blickwinkel der Wertguthaben den Koalitionsvertrag der Ampelkoalition unter die Lupe genommen und eine erste Würdigung erstellt. Auf dieser Basis wollen wir alsbald in die Gespräche mit Politikvertretern eintreten.

ZWK-Analyse als pdf

Koalitionsvertrag

Die neue Ampelkoalition hat am 24.11.2021 unter der Überschrift „Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ ihren Koalitionsvertrag veröffentlicht. Wer darin nach Zeitwertkonten sucht, wird nicht auf den ersten Blick fündig. Auf den zweiten Blick lassen sich die einer Freistellung aus Zeitwertkonten in vielfältiger Weise zu Grunde liegenden Vorstellungen und Ideen durchaus identifizieren und es ergeben sich eine Reihe von Anknüpfungspunkten, die der Verbreitung und Optimierung von Wertguthabenmodellen dienlich sein können.

Im Kontext der sogenannten gesetzlichen Freistellungszwecke soll zum einen die Familienpflegezeit weiterentwickelt werden, zum anderen soll eine vergütete Freistellung für die Partnerin oder den Partner nach der Geburt eines Kindes eingeführt werden. Dies gilt es zu beobachten und in geeigneter Weise auf bestehende Wertguthabenkonstrukte abzustimmen.

Im Bereich der Weiterbildung ist unter anderem geplant, das sog. Bildungssparen zu erleichtern, indem auf einem Freikonto, ggf. sogar mittels öffentlicher Bezuschussung, finanzielle Mittel für Qualifizierungsmaßnahmen angespart werden können. Bestehende Zeitwertkontensysteme können dies bereits jetzt abbilden, womöglich muss das Rad also nicht neu erfunden werden.

Für den Renteneintritt soll zum einen eine Stärkung der Flexi-Rente erfolgen. Zudem soll gemeinsam mit den Sozialpartnern ein gesellschaftlicher Dialogprozess darüber starten, wie Wünsche nach einem längeren Verbleib im Arbeitsleben einfacher verwirklicht werden können. Zeitwertkonten mit ihren flexiblen Einsatzmöglichkeiten sind dabei schon heute gut geeignet, gesetzliche und betriebliche Teilrenten zu ergänzen und individualisierte Rentenübergänge zu gestalten. Unabdingbar ist dabei allerdings, dass sich die Abschaffung von Hinzuverdienstgrenzen auch auf das Entsparen von Wertguthaben erstreckt.

Für die betriebliche Altersversorgung ist unter anderem angestrebt, über die Lockerung von Kapitalanlagerestriktionen höhere Renditen zu ermöglichen. Aus unserer Sicht sollten moderne und vielversprechendere Anlagemöglichkeiten für Zeitwertkonten mit ihrer gesetzlich verankerten Werterhaltungsgarantie in konsequenter Weise erst recht in Angriff genommen werden.

Und schließlich gilt es auch bei Digitalisierungshemmnissen den Schulterschluss aller Bereiche der Gesellschaft zu suchen. So ist es nach unserem Dafürhalten angezeigt, nicht nur in der öffentlichen Verwaltung, sondern beispielsweise auch in der gesamten HR-Verwaltung, und damit selbstredend auch bei Einbringungen und Entsparvorgängen im Rahmen eines Wertkontenmodells bestehende Schriftformerfordernisse mittels Generalklausel abzubauen.

Nach alledem dürfte es sich also durchaus lohnen, den Austausch mit der Bundesregierung zu suchen.

Zurück