BFH: Rechtsprechung zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung veröffentlicht

Nachtrag zu unserem NL 04/2015 „Steuerliche Gewinnermittlung mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich in einem Urteil vom 12. Dezember 2017 "Zur Anwendung von §4 Abs. 3 Satz 4 EStG auf den Erwerb einer Rückdeckungsforderung geäußert (wir informierten mit einer Fachinformation vom 07.06.2018). Dieses Urteil wurde vom Bundesfinanzministerium im Bundessteuerblatt veröffentlicht und ist somit auch über den Einzelfall hinaus allgemein anwendbar. Wenn auch etwas verspätet wollen wir Ihnen diese Information aus 2018 nicht vorenthalten. Im Ergebnis sind die Beiträge zur (Rückdeckungs-)Versicherungen für Zeitwertkonten sofort steuerlich abzugsfähig. Eine wie bei der Bilanzierung kompensierende Aktivierung von Versicherungsansprüchen erfolgt nicht. Der steuerliche Aufwand tritt wie bei einer Gehaltszahlung sofort ein.

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