Umgang mit Zeitwertkonten bei Kurzarbeit

Nachdem nun aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung das Thema Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld wieder in den Blickpunkt rückt, möchten wir Ihnen als Arbeitsgemeinschaft Zeitwertkonten e.V. eine kurze Information zum Verhältnis der Zeitwertkontenguthaben zu Kurzarbeit zur Verfügung stellen.

Regelung zum Kurzarbeitergeld und Zeitwertkonten findet sich in § 96 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 SGB III. Dort heißt es:

„[…] Die Auflösung eines Arbeitszeitguthabens kann von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer nicht verlangt werden, soweit es

  1. […]
  2. ausschließlich für die in § 7c Absatz 1 des Vierten Buches genannten Zwecke bestimmt ist (Zeitwertkontenvereinbarung mit den entsprechenden Auszeitzielen)"

Im Ergebnis kann die Agentur für Arbeit nicht die Auflösung von Wertguthaben nach den Regelungen der §§ 7b ff. SGB IV verlangen. Im Gegensatz zu reinen Überstundenkonten, die der flexiblen Gestaltung der werktäglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit oder dem Ausgleich betrieblicher Produktions- und Arbeitszeitzyklen dienen und deren Abbau vor Einführung der Kurzarbeit verlangt werden kann, sind die Wertguthaben vor einer Inanspruchnahme geschützt, sofern sie bereits vor der Einführung von Kurzarbeit bestanden haben.

Für weitergehende Themen und Entwicklungen rund um das moderne Instrument der Zeitwertkonten nach SGB IV werden Sie Mitglied unserer Organisation und Teil einer modernen Arbeitswelt.

Über die AG ZWK

Die AGZWK ist ein von poli­tischen und wirt­schaft­lichen Inter­essen unab­hängiger Fach­verband. Ihr Zweck ist die Förder­ung und Ver­breitung von Zeitwert­konten als inno­vatives Instru­ment der Personal­arbeit und für Arbeit­nehmer wichtiges Ele­ment der Lebens­arbeits­zeit­gestaltung.

Als einge­tragener, 2006 gegrün­deter Verein hat die AG ZWK heute mehr als 100 Mitglieder, darunter Personal­verant­wortliche großer Unter­nehmen mit lang­jährig bestehen­den Lebens­arbeits­zeit­modellen, Vertreter von Gewerk­schaften und Arbeit­geber­verbänden wie auch renom­mierter Beratungs­gesell­schaften im Bereich der Ver­gütungs- und Vorsorge­gestaltung.

Die AG ZWK unter­stützt alle fach­lichen Bestre­bungen zur Imple­mentierung von Zeitwert­konten, insbeson­dere in Gestalt sog. Zeitwert­konten-Modelle. Sie wirkt mit bei der sozial­politischen, arbeits-, steuer- und sozial­versicherungs­rechtlichen und betriebs­wirt­schaftlichen Aus­gestal­tung dieser Modelle. Die Mit­wirkung erfolgt durch die Auf­klärung und Infor­mation von Unter­nehmen, Ver­bänden und der Öffent­lichkeit, den Meinungs­aus­tausch mit und die fach­liche Beratung von Organen der Legis­lative, Behörden, Mini­sterien und Ver­bänden, die Veran­staltung von Seminaren und Tagungen zur Infor­mation, Weiter- und Fort­bildung sowie die regel­mäßige Heraus­gabe von Publikationen.

Tragende Säulen der Verbands­arbeit sind Fach­ausschüsse zu den Themen­feldern Arbeits-, Sozial- und Insolvenz­recht, Admini­stration, Steuer- und Bilanz­recht sowie Kapital­anlage.

Besuchen Sie uns im Internet unter: www.agzwk.de

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