Umgang mit Zeitwertkonten bei Kurzarbeit
Nachdem nun aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung das Thema Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld wieder in den Blickpunkt rückt, möchten wir Ihnen als Arbeitsgemeinschaft Zeitwertkonten e.V. eine kurze Information zum Verhältnis der Zeitwertkontenguthaben zu Kurzarbeit zur Verfügung stellen.
Regelung zum Kurzarbeitergeld und Zeitwertkonten findet sich in § 96 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 SGB III. Dort heißt es:
„[…] Die Auflösung eines Arbeitszeitguthabens kann von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer nicht verlangt werden, soweit es
- […]
- ausschließlich für die in § 7c Absatz 1 des Vierten Buches genannten Zwecke bestimmt ist (Zeitwertkontenvereinbarung mit den entsprechenden Auszeitzielen)"
Im Ergebnis kann die Agentur für Arbeit nicht die Auflösung von Wertguthaben nach den Regelungen der §§ 7b ff. SGB IV verlangen. Im Gegensatz zu reinen Überstundenkonten, die der flexiblen Gestaltung der werktäglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit oder dem Ausgleich betrieblicher Produktions- und Arbeitszeitzyklen dienen und deren Abbau vor Einführung der Kurzarbeit verlangt werden kann, sind die Wertguthaben vor einer Inanspruchnahme geschützt, sofern sie bereits vor der Einführung von Kurzarbeit bestanden haben.
Für weitergehende Themen und Entwicklungen rund um das moderne Instrument der Zeitwertkonten nach SGB IV werden Sie Mitglied unserer Organisation und Teil einer modernen Arbeitswelt.
Über die AG ZWK
Die AGZWK ist ein von politischen und wirtschaftlichen Interessen unabhängiger Fachverband. Ihr Zweck ist die Förderung und Verbreitung von Zeitwertkonten als innovatives Instrument der Personalarbeit und für Arbeitnehmer wichtiges Element der Lebensarbeitszeitgestaltung.
Als eingetragener, 2006 gegründeter Verein hat die AG ZWK heute mehr als 100 Mitglieder, darunter Personalverantwortliche großer Unternehmen mit langjährig bestehenden Lebensarbeitszeitmodellen, Vertreter von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden wie auch renommierter Beratungsgesellschaften im Bereich der Vergütungs- und Vorsorgegestaltung.
Die AG ZWK unterstützt alle fachlichen Bestrebungen zur Implementierung von Zeitwertkonten, insbesondere in Gestalt sog. Zeitwertkonten-Modelle. Sie wirkt mit bei der sozialpolitischen, arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Ausgestaltung dieser Modelle. Die Mitwirkung erfolgt durch die Aufklärung und Information von Unternehmen, Verbänden und der Öffentlichkeit, den Meinungsaustausch mit und die fachliche Beratung von Organen der Legislative, Behörden, Ministerien und Verbänden, die Veranstaltung von Seminaren und Tagungen zur Information, Weiter- und Fortbildung sowie die regelmäßige Herausgabe von Publikationen.
Tragende Säulen der Verbandsarbeit sind Fachausschüsse zu den Themenfeldern Arbeits-, Sozial- und Insolvenzrecht, Administration, Steuer- und Bilanzrecht sowie Kapitalanlage.
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